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Grundsteuererklärung: welche Werte brauche ich?

18 april 2026 · 5 Min. Lesezeit

Grundsteuererklärung: welche Werte brauche ich?

Für die Grundsteuererklärung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedene Angaben zu ihrem Grundstück und Gebäude zusammenstellen. Welche Werte genau benötigt werden, hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Grundsteuermodell ab. In jedem Fall gilt: Je sorgfältiger Sie die Daten aus Ihren Unterlagen übernehmen, desto reibungsloser lässt sich die Erklärung abgeben.

Welche Angaben grundsätzlich benötigt werden

Im Kern geht es bei der Grundsteuererklärung um die eindeutige Zuordnung Ihrer Immobilie. Dafür verlangt die Finanzverwaltung in der Regel Angaben zum Grundstück, zur Lage, zur Größe und zur Nutzung. Häufig werden auch Informationen aus dem Grundsteuerbescheid oder aus amtlichen Unterlagen abgefragt. Dazu zählen etwa das Aktenzeichen, die Flurstücksangaben oder die wirtschaftliche Einheit, sofern diese bereits bekannt sind.

Die Grundsteuer ist keine Wertermittlung wie bei einem Verkehrswertgutachten. Es geht vielmehr um steuerliche Kennzahlen und um die Einordnung des Grundstücks in das jeweilige Bewertungsverfahren. Der Bodenrichtwert kann dabei eine wichtige Orientierung sein, weil er den zonalen Durchschnittswert für eine Lage abbildet. Er ersetzt aber kein Gutachten und ist nicht identisch mit dem individuellen Marktwert eines konkreten Grundstücks. Wenn Sie den Begriff genauer einordnen möchten, hilft auch der Überblick auf Was ist ein Bodenrichtwert?.

Fläche, Nutzung und Lage: Diese Werte sind besonders wichtig

Zu den wichtigsten Angaben gehören die Grundstücksfläche und gegebenenfalls die Wohnfläche oder Nutzfläche des Gebäudes. Welche Flächen genau relevant sind, hängt davon ab, ob es sich um ein unbebautes Grundstück, ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein anderes Objekt handelt. Auch die Nutzung spielt eine große Rolle, etwa ob die Immobilie selbst bewohnt, vermietet oder teilweise gewerblich genutzt wird.

Bei vielen Erklärungen ist außerdem die Lage ein entscheidender Faktor. Gemeint ist damit nicht nur die Adresse, sondern auch die steuerliche Einordnung innerhalb einer Gemeinde oder eines Bodenrichtwertgebiets. Der Bodenrichtwert wird zonal ermittelt und spiegelt damit einen durchschnittlichen Bodenwert für eine bestimmte Lage wider. Wer den Richtwert für das eigene Grundstück prüfen möchte, findet passende Hinweise auf Bodenrichtwert oder direkt über die Karte.

  • Grundstücksfläche
  • Wohnfläche oder Nutzfläche
  • Nutzungsart des Gebäudes
  • Lage und Flurstücksdaten
  • Aktenzeichen oder Steuernummer, falls vorhanden

Wo Sie die benötigten Werte finden

Viele Angaben stehen bereits in Ihren vorhandenen Unterlagen. Der Kaufvertrag, der Grundbuchauszug, frühere Bescheide, Bauunterlagen oder Abrechnungsunterlagen enthalten oft die wichtigsten Daten. Auch das Katasteramt, das Bauamt oder die kommunalen Unterlagen können weiterhelfen. Wenn Ihnen einzelne Werte fehlen, sollten Sie zunächst prüfen, ob sie in den alten Unterlagen der Immobilie, beim Verwalter oder bei der Hausverwaltung dokumentiert sind.

Gerade bei Eigentumswohnungen ist die Zuordnung manchmal etwas aufwendiger, weil zusätzlich Angaben zur Miteigentumsquote, zum Sondereigentum oder zu gemeinschaftlich genutzten Flächen relevant sein können. Bei unbebauten Grundstücken sind dagegen vor allem Flurstück, Lage und Grundstücksgröße wichtig. In jedem Fall sollten Sie die Werte nicht schätzen, wenn sich die Angaben aus offiziellen Unterlagen beschaffen lassen.

Warum der Bodenrichtwert trotzdem eine Rolle spielt

Auch wenn der Bodenrichtwert nicht immer unmittelbar als Pflichtangabe in jeder Erklärung auftaucht, ist er für viele Eigentümer hilfreich, um das Grundstück besser einzuordnen. Er zeigt, welchen durchschnittlichen Bodenwert die Gutachterausschüsse für eine bestimmte Zone festgestellt haben. Das ist besonders nützlich, wenn Sie den eigenen Grundstückswert verstehen oder Plausibilitätsfragen zu steuerlichen Angaben prüfen möchten. Für die Berechnung des Grundstückswerts kann Ihnen außerdem unser Service unter Grundstückswert berechnen weiterhelfen.

Wichtig ist: Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert und kein individueller Angebotspreis. Einfluss auf den tatsächlichen Wert haben unter anderem Größe, Zuschnitt, Erschließung, baurechtliche Möglichkeiten und die konkrete Mikrolage. Für die Grundsteuererklärung genügt meist die steuerlich geforderte Angabe, nicht eine vollständige Marktanalyse.

So bereiten Sie Ihre Grundsteuererklärung sinnvoll vor

Am besten sammeln Sie vor dem Ausfüllen alle relevanten Unterlagen an einem Ort. Prüfen Sie dann die Daten in Ruhe und gleichen Sie sie mit amtlichen Dokumenten ab. Achten Sie besonders auf Flächenangaben, denn hier entstehen in der Praxis häufig Fehler. Ebenso wichtig ist es, die Nutzung korrekt anzugeben und das richtige Grundstück beziehungsweise die richtige wirtschaftliche Einheit auszuwählen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Wert aus einem alten Bescheid noch aktuell ist, sollten Sie die Angaben mit den neuesten Unterlagen vergleichen. Häufig hilft es, die Begriffe der Erklärung Schritt für Schritt zu lesen, statt alles auf einmal auszufüllen. Für allgemeine Hintergrundinformationen zur steuerlichen Einordnung von Bodenwerten bietet sich auch unser Ratgeberbereich unter Ratgeber an.

Merke: Die Grundsteuererklärung verlangt in erster Linie korrekte Sachangaben. Der Bodenrichtwert kann zur Einordnung nützlich sein, ist aber nicht das alleinige Maß für den Wert Ihres Grundstücks. Wer die eigenen Unterlagen ordentlich vorbereitet, spart Zeit und reduziert Rückfragen.

Häufige Fragen

Welche Werte brauche ich für die Grundsteuererklärung?

In der Regel benötigen Sie Angaben zur Grundstücksfläche, zur Wohnfläche oder Nutzfläche, zur Lage, zur Nutzung sowie zum Aktenzeichen oder zu weiteren amtlichen Kennungen, sofern vorhanden.

Wo finde ich die Flächenangaben für mein Grundstück oder Haus?

Die Flächen stehen häufig im Kaufvertrag, im Grundbuchumfeld, in Bauunterlagen, in alten Bescheiden oder bei der Hausverwaltung. Bei Unsicherheiten helfen auch Unterlagen des Katasteramts oder des Bauamts.

Muss ich den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung angeben?

Das hängt vom jeweiligen Verfahren und Bundesland ab. Unabhängig davon ist der Bodenrichtwert oft hilfreich, um die Lage und den steuerlichen Kontext des Grundstücks besser einzuordnen. Er ersetzt jedoch kein Gutachten.

Wie hoch ist der Bodenrichtwert an Ihrer Adresse?

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