Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern
Den amtlichen Bodenrichtwert für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im offiziellen BORIS-Portal des Landes.
Der Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern ist ein amtlicher Orientierungswert für den Boden je Quadratmeter und wird von den Gutachterausschüssen auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Da für Mecklenburg-Vorpommern derzeit keine offenen Kartendaten vorliegen, finden Sie die amtliche Auskunft über das offizielle BORIS-Portal des Landes oder beim zuständigen Gutachterausschuss.
Zuständiger Gutachterausschuss und amtliche Auskunft
Für die Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Sie veröffentlichen die Bodenrichtwerte und berücksichtigen dabei die jeweilige Lage und die zulässige Nutzung. Je nach Gebiet kann der Richtwert für Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbegebiete unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie einen Bodenrichtwert für eine konkrete Adresse, eine Gemeinde oder einen Ortsteil benötigen, ist das offizielle BORIS-Portal des Landes die richtige Anlaufstelle für die amtliche Recherche.
Der Bodenrichtwert wird häufig als erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken genutzt. Auch bei Erbschaft, Schenkung und bei Fragen zur Grundsteuer kann er eine wichtige Rolle spielen. Beachten Sie dabei, dass der Bodenrichtwert ein zonaler Durchschnittswert ist und kein individuelles Wertgutachten ersetzt. Für eine rechtssichere Bewertung sollten Sie zusätzlich die amtliche Auskunft oder ein qualifiziertes Gutachten einholen.
Datenquelle
- Status: BORIS-Portal
- Ø Bodenrichtwert: ca. 130 €/m²
- Stand: 01.01.2026
- Lizenz: dl-de/by-2.0
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Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Wo finde ich den Bodenrichtwert für eine Adresse in Mecklenburg-Vorpommern?
Wofür wird der Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern verwendet?
Warum finde ich hier keine offene Bodenrichtwertkarte für Mecklenburg-Vorpommern?
Quelle: Gutachterausschüsse Mecklenburg-Vorpommern. Bodenrichtwerte sind zonale Durchschnittswerte und ersetzen kein Wertgutachten.