Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen
Den amtlichen Bodenrichtwert für Nordrhein-Westfalen finden Sie im offiziellen BORIS-Portal des Landes.
Der Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen ist ein amtlicher Orientierungswert für den durchschnittlichen Wert des Bodens pro Quadratmeter in einer Bodenrichtwertzone. Er wird von den zuständigen Gutachterausschüssen auf Basis der Kaufpreissammlungen ermittelt. Da für Nordrhein-Westfalen derzeit keine offenen Kartendaten vorliegen, finden Sie die amtliche Auskunft über das offizielle BORIS-Portal des Landes.
Amtliche Auskunft über den zuständigen Gutachterausschuss
Für die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Sie veröffentlichen die Richtwerte nach Nutzungsarten, zum Beispiel für Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete. Je nach Lage und Nutzung kann der Bodenrichtwert deutlich abweichen, da er immer einen zonalen Durchschnitt innerhalb eines abgegrenzten Gebiets beschreibt. Wenn Sie einen konkreten Bodenrichtwert für eine Adresse, eine Gemeinde oder einen Stadtteil benötigen, ist das BORIS-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen die richtige amtliche Anlaufstelle.
Der Bodenrichtwert wird häufig als Orientierung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken herangezogen. Auch bei Erbschaften, Schenkungen und bei Fragen zur Grundsteuer kann er eine wichtige Rolle spielen. Bitte beachten Sie, dass der Bodenrichtwert kein Verkehrswertgutachten ersetzt und keine individuelle Bewertung eines einzelnen Grundstücks darstellt. Für eine amtliche Auskunft zu Nordrhein-Westfalen sollten Sie daher immer die aktuelle Information im BORIS-Portal des Landes prüfen.
Datenquelle
- Status: BORIS-Portal
- Ø Bodenrichtwert: ca. 300 €/m²
- Stand: 01.01.2026
- Lizenz: dl-de/zero-2.0
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Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
Wo finde ich den offiziellen Bodenrichtwert für Nordrhein-Westfalen?
Wofür wird der Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen genutzt?
Warum zeigt diese Seite keine offenen Kartendaten für Nordrhein-Westfalen?
Quelle: Geobasis NRW / Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW. Bodenrichtwerte sind zonale Durchschnittswerte und ersetzen kein Wertgutachten.